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Rund ein Viertel der Österreicher kann Inhalte im Internet nur schwer oder gar nicht erfassen!

Die Gründe dafür können vielfältig sein. Unter anderem fallen in diese Gruppe blinde und gehörlose Menschen oder auch Personen mit Lernbehinderungen. Nicht zu vergessen sind auch ältere Personen, deren Hör- oder Sehvermögen aufgrund des hohen Alters nachlässt.

Warum sollte also auch Ihre Website barrierefrei sein?

Zugang ermöglichen

Das Internet bietet heute viel mehr als reine Unterhaltung. Es ist mittlerweile eine der wichtigsten Ressourcen für Bildung, Information, Gesundheit und Amtswesen geworden. Man informiert sich über das Tagesgeschehen, gibt Bestellungen auf, holt sich rechtliche Informationen und kündigt Verträge. Warum sollten diese wichtigen Dinge also einem Viertel der Bevölkerung vorenthalten werden? Sogar die Vereinten Nationen haben den freien Zugang zu Informationen im Web zum Menschenrecht für Personen mit Beeinträchtigungen ernannt.

Und vergessen Sie neben der sozialen Verantwortung, die wir auch im Internet tragen, nicht, dass Sie alleine in Österreich fast 2 Millionen potenzielle Kund*innen von Ihrem Online-Angebot ausschließen, wenn Sie Ihre Inhalte nicht barrierefrei zur Verfügung stellen.

Rechtliche Vorgaben

Das bereits 2006 in Kraft getretene Bundes-Behinderten­gleich­stellungs­gesetz (BGStG), besagt, dass gestaltete Lebensbereiche, wie IT-Systeme, Apps oder Websites, für Menschen mit und ohne Behinderungen ohne besondere Erschwernis zugänglich sein müssen.

Wer nun denkt, dass dieses Gesetz nur für Behörden und öffentliche Organisationen gelten würde, liegt falsch. Denn auch Dienstleister, die Ihre Leistungen öffentlich anbieten, sind verpflichtet sich daran zu halten. Somit sind z.B. auch Banken, Versicherungen, Händler, Hotels und Gastronomen dazu verpflichtet Ihre Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Update 2022:

Neben dem BGStG tritt mit Juni 2022 auch der European Accessibility Act (EAA) in Kraft. Dieser muss bis zu diesem Datum in nationales Recht umgesetzt werden und verpflichtet, neben öffentlichen Einrichtungen, nun auch dezidiert private Unternehmen zur barrierefreien Zugänglichkeit Ihrer Dienstleistungen. Konkret betroffen sind davon sowohl Onlineshops als auch Bankdienstleistungen und elektronischer Geschäftsverkehr.

Was macht eine Website barrierefrei?
  • Navigation und Bedienung mit der Tastatur
  • Einheitliche und logische Struktur
  • Ausreichender Kontrast
  • Anpassbare Schriftgrößen
  • Alternativtexte für Bilder
  • nur barrierefreie PDF Dokumente

Wir versuchen unsere Kund*innen für dieses Thema zu sensibilisieren und achten bei der Umsetzung unserer Webprojekte darauf, dass sie für möglichst viele Zielgruppen zugänglich und nutzbar sind. Wir bilden uns laufend weiter, um die Einhaltung der aktuellen WCAG-Richtlinien in unseren Projekten zu gewährleisten.

Was wir für Sie tun können

Sie suchen Beratung oder Hilfestellung beim Erstellen einer neuen barrierefreien Website? Wir betreuen Sie gerne und setzen Ihr Projekt nach den aktuellen WCAG-Richtlinien um.

Sie haben bereits eine bestehende Website und möchten diese hinsichtlich Barrierfreiheit verbessern? Wir überprüfen diese auf Konformität und liefern Maßnahmen in Form eines Berichts zur Verbesserung.

Warum MUEVO

Flexibilität

Wir beraten produktoffen und setzen Projekte mit verschiedenen Technologien um. Dabei passen wir uns den jeweiligen Projektsettings und Kundenbedürfnissen an.

Qualität

Mit hohen Ansprüchen, Qualitätsbewusstsein und unter ganzheitlicher Betrachtung, möchten wir die bestmögliche Lösung entwickeln.

Innovation & Kreativität

Wir setzen auf Technologien am neuesten Stand der Technik. In unseren Projekten verwenden wir gerne Kreativmethoden um innovative Lösungen zu finden.

Erfahrung

Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung und Betreuung von Projekten für Kunden aller Größen und Branchen. Außerdem bilden wir uns ständig weiter.

Ich will den Barrierefreiheits-Check!

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet. Nähere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.